Energieausweis in 48h

Jetzt Ihre Immobilie mit unserem Energieausweis rechtssicher verkaufen oder vermieten.

„Grünes Licht für deinen Verkauf“

Rechtssicherer Energieausweis – Schnell, Online & Offiziell

Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt hierfür die Vorlage eines gültigen Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweises zwingend vor. Bei uns profitieren Sie von einer unkomplizierten Online-Erstellung zum attraktiven Festpreis.

Geprüfte Qualität für Ihre Sicherheit

Jeder von uns erstellte Energieausweis durchläuft die offizielle Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Durch die Vergabe einer individuellen Registriernummer, die auf jedem Dokument gut sichtbar aufgeführt ist, garantieren wir Ihnen volle Rechtssicherheit gegenüber Käufern, Mietern und Behörden.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Offiziell & Gültig: Registrierung direkt beim DIBt inklusive.

  • Individuell: Wahlweise als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

  • Transparent: Fester Preis ohne versteckte Kosten.

  • Schnell: In wenigen Schritten zu Ihrem rechtssicheren Dokument.

Mit unseren zertifizierten Nachweisen sind Sie beim Immobilienabschluss garantiert auf der sicheren Seite.

 

Leistung Beschreibung Bedarfsausweis (ab. 129,90 €) Verbrauchsausweis (ab. 79,90 €)
Rechtsgültiger Energieausweis nach aktuellem GEG 10 Jahre rechtsgültiger und offizieller Energieausweis nach dem GEG-2024. ✔ ✔
Gebäudefoto im Energieausweis möglich Auf Wunsch können Sie ein Foto des Gebäudes in den Energieausweis abbilden. ✔ ✔
Registrierung des Energieausweises beim DIBt inklusive Wir registrieren jeden Energieausweis beim Deutschen Institut für Bautechnik. ✔ ✔
Inklusive Auflistung von Verbesserungsmaßnahmen Hier werden mögliche Verbesserungsmaßnahmen für Ihr Gebäude auf Seite 4 aufgelistet. ✔ ✔
Inklusive Support bei Fragen über Telefon & WhatsApp Unser Support hilft Ihnen bei Fragen rund um den Energieausweis. Auch bieten wir einen Rückrufservice an. ✔ ✔

Alle Preise sind inkl. Mwst.

Häufig gestellte Fragen

Werden unsere Energiesausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert?

Jeder von uns ausgestellte Energieausweis wird direkt beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) digital registriert. Diese amtliche Registrierungsnummer garantiert die Rechtsgültigkeit gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), sichert die bundesweite Anerkennung und schützt Sie vor Bußgeldern bei der Immobilienvermarktung.

Ist der Energieausweis im iSFP enthalten?

Nein, ein Energieausweis ist nicht automatisch im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten. Es handelt sich rechtlich um zwei unterschiedliche Dokumente.

Energieausweis bei Zwangsversteigerungen?

Bei Zwangsversteigerungen ist kein Energieausweis erforderlich. Die Zwangsversteigerung ist gesetzlich nicht als Tatbestand aufgeführt, der eine Vorlage des Energieausweises notwendig macht. Da es sich hierbei nicht um einen klassischen Verkauf oder eine Vermietung handelt, entfällt die Informationspflicht gemäß den geltenden Verordnungen.

Gilt der Energieausweis immer für das ganze Gebäude?

Auch wenn in dem Gebäude nur eine Wohnung vermietet oder verkauft wird, der Energieausweis wird nie für eine Wohnung separat ausgestellt. Der Energieausweis gilt immer für das ganze Gebäude.

Welche Energieeffizienzklassen gibt es?

Diese Einteilung funktioniert ähnlich wie bei Haushaltsgeräten: A+ steht für einen extrem niedrigen Energiebedarf (Top-Zustand, oft Passivhäuser), während H einen sehr hohen Energiebedarf kennzeichnet (meist unsanierte Altbauten).

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig, sofern am Gebäude keine umfassenden energetischen Sanierungen vorgenommen werden, die eine Neuausstellung erforderlich machen; das exakte Ablaufdatum lässt sich jederzeit auf der ersten Seite des Dokuments einsehen.

Wo genau liegt der Unterschied zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis zeigt nur, wie sparsam die Vorbewohner waren – das Ergebnis hängt extrem vom individuellen Heizverhalten ab. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet objektiv den physikalischen Zustand von Dämmung und Technik. Er ist zwar oft „strenger“, bildet dafür aber den echten baulichen Wert und das Sanierungspotenzial Ihrer Immobilie ehrlich ab.

Was droht bei fehlendem Ausweis?

Ein fehlender oder ungültiger Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit nach dem GEG. Es drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 10.000 €. Zudem riskieren Sie teure Abmahnungen, unnötige Verzögerungen im Verkaufsprozess und einen massiven Vertrauensverlust bei potenziellen Käufern.

Kann der Ausweis im nachhinein aktualisiert werden?

Ein Energieausweis ist zwar 10 Jahre gültig, verliert aber nach energetischen Maßnahmen (z. B. Dämmung oder neue Heizung) seine Aussagekraft. Um die verbesserten Werte rechtssicher zu dokumentieren und den Marktwert Ihrer Immobilie beim Verkauf oder der Vermietung voll auszuschöpfen, ist die Erstellung eines neuen Ausweises nach Sanierungsabschluss dringend zu empfehlen.

Wo ist der Bedarfsausweis zwingend erforderlich?

Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht energetisch saniert wurden, ist der einfache Verbrauchsausweis gesetzlich nicht zulässig. In diesen Fällen sowie bei Neubauten ist der detaillierte Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben, um eine rechtssichere und objektive Bewertung der Bausubstanz zu garantieren.