Chancen der Zeit richtig nutzen
Wir begleiten Sie zuverlässig durch den Förderdschungel.
„Wir machen Häuser fit für die Zukunft“
Wer vergibt Fördermittel?
Bund
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) für Neubau oder Sanierung von WG oder NWG
Steuerliche Förderung von Sanierung im selbstgenutzen Ein- und Zweifamilienhaus
Land
L-Bank Baden-Württemberg
Förderinstitut der BayernLB (BayernLabo)
Kommune
Walldorf (Förderung für PV-Anlagen und Batteriespeicher)
Stuttgart (Kommunales Energiesparprogramm)
Ablauf vom Förderverfahren
Der wichtigste Grundsatz bei allen Förderverfahren (BAFA und KfW) lautet: Der Förderantrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt werden. Was bedeutet das konkret für Sie?
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Keine Verträge vor Antragstellung: Der LuL muss zwingend eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten, alles andere gilt als Baubeginn und wäre für die Förderung das K.o.-Kriterium. Der Knackpunkt, ein Liefer- und Leistungsvertrag ist für die Beantragung der Fördersumme Vorraussetzung.
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Planungssicherheit geht vor: Idealerweise warten wir gemeinsam den Erhalt des Zuwendungsbescheids (Förderbescheid) ab. Erst damit ist Ihnen die Förderung rechtlich sicher zugesagt.
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Das Risiko: Wer zu früh unterschreibt oder mit den Arbeiten beginnt, verliert in der Regel den kompletten Anspruch auf Zuschüsse – eine nachträgliche Heilung ist meist unmöglich.
Unser Service für Sie: Wir begleite Sie bei der rechtssicheren Antragstellung und sagen Ihnen genau, wann Sie grünes Licht für den Baustart haben. Das Antragsverfahren stellen sie bei der BAFA und bei der KfW. Den Antrag stellt in der Regel der Bauherr oder der Energieberater mit einer Vollmacht.
-> https://www.kfw.de/Anmeldung/
-> https://fms.portal.bafa.de/
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM)
2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Die BEG WG ist für Eigentümer gedacht, die nicht nur einzelne Bauteile (wie Fenster oder Heizung) erneuern, sondern das gesamte Haus auf ein bestimmtes energetisches Niveau bringen wollen – das sogenannte Effizienzhaus (EH).
Förderziel: Erreichung eines Effizienzhaus-Standards (z. B. EH 40, EH 55). Je niedriger die Zahl, desto geringer der Energiebedarf und desto höher die Förderung.
Förderart: In der Regel ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss (KfW-Kredit 261).
Vorteile: * Höhere Kreditsummen (bis zu 150.000 € pro Wohneinheit bei EH 40 mit NH-Klasse).
Boni: Es gibt Zusatz-Zuschüsse für das Erreichen der „Erneuerbare-Energien-Klasse“ (EE) oder der „Nachhaltigkeits-Klasse“ (NH).
Wichtig: Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann hier den Bonus nicht wie bei den Einzelmaßnahmen direkt erhöhen, aber das Ziel-Niveau definieren
3. Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)
Für alle, die keine Lust auf die oft bürokratische Antragstellung bei der KfW oder dem BAFA haben, bietet der § 35c EStG eine unkomplizierte Alternative. Dies gilt jedoch nur für selbstgenutztes Wohneigentum, das älter als 10 Jahre ist.
Funktionsweise: Du setzt die Kosten direkt von der Steuerschuld ab. Es ist kein vorheriger Antrag nötig – die Abrechnung erfolgt mit der Einkommensteuererklärung.
Förderhöhe: Insgesamt 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 € pro Objekt), verteilt über drei Jahre:
Jahr: 7 % (max. 14.000 €)
Jahr: 7 % (max. 14.000 €)
Jahr: 6 % (max. 12.000 €)
Zusatz: Die Kosten für den Energieberater können sogar zu 50 % steuerlich geltend gemacht werden.
Ausschlussprinzip: Du musst dich entscheiden! Eine Kumulierung mit BEG-Zuschüssen oder KfW-Krediten für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.
4. Neubau-Förderung (KFN & KNN)
Die klassische Neubau-Förderung ist heute streng an ökologische Kriterien geknüpft. Ein „Standard-Haus“ wird nicht mehr gefördert.
Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Ziel: Förderung von Gebäuden mit sehr geringem Treibhausgas-Ausstoß über den Lebenszyklus.
Bedingung: Erreichung des Standards Effizienzhaus 40. Dabei gibt es zwei Förderstufen:
Klimafreundliches Wohngebäude: Hier ist kein QNG-Siegel erforderlich. Es muss jedoch durch eine Lebenszyklusanalyse (LCA) nachgewiesen werden, dass die Treibhausgasemissionen die Grenzwerte für den Lebenszyklus einhalten.
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Hier ist zusätzlich das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zwingend, was höhere Anforderungen stellt, aber auch höhere vergünstigte Kreditbeträge ermöglicht. Diese Antragsstellung lohnt sich ungefähr ab 4 Wohneinheiten. Für ein 1-3 Familien Haus sind die Mehrkosten für das QNG-Sigel nicht wirtschaftlich.
Förderart: Zinsverbilligte Kredite der KfW (Programm 297/298).
Die Politik hat zudem Programme aufgelegt, die gezielt Familien unterstützen (z. B. Wohneigentum für Familien – 124) oder den Bau von preiswertem, aber dennoch klimafreundlichem Wohnraum (KNN) fördern, wobei hier die Flächenbegrenzungen und Baukostenobergrenzen eine Rolle spielen.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn die Kosten während der Bauphase steigen?
Die Fördergeldhöhe hängt oft von den vorab kalkulierten Kosten der Maßnahme ab. Wir arbeiten deshalb bei der Beantragung von Fördermitteln mit einem Sicherheitszuschlag.
Wie lange dauert die Auszahlung der Förderung?
Die Auszahlung der Förderung kann stark variieren und hängt von der aktuellen Auslastung der Behörde ab. Rechnen sie mit einer Dauer von 2 Wochen bis mehreren Monaten.
Gibt es auch Förderungen für Eigenleistung?
Sie bekommen den Fördersatz für die jeweilige Maßnahme erstattet, aber sie können nur die reinen Materialkosten geltend machen. Ein Energieberater muss die Maßnahme weiterhin abnehmen, was bei fehlender Expertise im Baugewerbe nicht garantiert werden kann.
Kann man steuerliche Abschreibungen und Fördergelder kombinieren?
Man muss sich für eine Seite entscheiden, da eine gleichzeitige Nutzung von staatlichen Zuschüssen und der steuerlichen Abschreibung für dieselbe Maßnahme gesetzlich verboten ist.
Darf ich die Handwerker bar bezahlen, wenn ich eine Quittung habe?
Leider Nein! Für jede Förderung (und auch für den Steuerbonus) ist die unbare Zahlung (Überweisung) zwingende Voraussetzung. Barzahlungen werden vom Amt niemals anerkannt, selbst wenn eine ordentliche Rechnung vorliegt.
Gilt die Förderung auch für die Entsorgung meiner alten Öl-Tanks?
In der Heizungsförderung sind sogenannte Umfeldmaßnahmen enthalten. Dazu gehört auch der Ausbau und die Entsorgung von Alttanks, was du im Förderantrag unbedingt berücksichtigen musst.